Bei Schwangerschaften müssen Mutter und Kind vor schädlichen Einflüssen am Arbeitsplatz geschützt werden. Dazu dient bereits die Gefährdungsermittlung unter Berücksichtigung der Tätigkeitsbeschränkungen gemäß dem Gesetz. Bei Meldung einer Schwangerschaft kann dann im Gespräch mit der Frau festgehalten werden, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen die Gesundheit von Mutter und Kind schützen. Sollten sich hier die Belastungsfaktoren nicht eliminieren lassen, kann auch mal ein betriebliches Beschäftigungsverbot notwendig werden. Hier gilt auch eine Covid-19 Infektion nach personennahen Tätigkeiten als unverantwortbare Gefährdungen während der laufenden Corona Pandemie. Unsere Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten zum Arbeitseinsatz während der Schwangerschaft sowohl den Unternehmer wie auch die Schwangere selbst.
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